Hilfe bei der Erstellung unserer barrierefreien Homepage

Manchmal brauchen auch wir mal Hilfe!

Ende letzten Jahres erhielten wir eine Aufforderung, unsere Vereinshomepage auf eine barrierefreie Homepage umzustellen. Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind wir als sozial tätiger Verein verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen unsere Online-Dienste und Homepage-Inhalte uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Kriterien sind unter anderem gut lesbare Inhalte, alternative Texte für Bilder, eine klare Navigation, und eine tastaturgerechte Bedienung der Website, um diese Anforderungen zu erfüllen. Auch arbeiten wir nun daran, dass Inhalte als Hör-Information zur Verfügung stehen. 

Gemeinsam mit unserem Partner Herrn Gaßmann von Gassmann Media haben wir über die notwendigen Anpassungen gesprochen und uns ein Angebot für die Umstellung eingeholt. 

Der Kostenaufwand ist erheblich und gemeinsam mit Herrn Gaßmann von Gassmann Media haben wir über kostengünstigere Lösungen oder auch Alternativfinanzierungen nachgedacht. Am Ende haben wir von einem Programm der Aktion Mensch – Organisation erfahren, die für diese Aufgaben Finanzmittel für sozial tätige Vereine zur Verfügung stellen. Die Modalitäten für eine solche Unterstützung waren sehr aufwendig und nach einigen Stunden waren die Antragsformulare ausgefüllt. Nun haben wir die tolle Botschaft erhalten, dass unserem Antrag entsprochen werden kann und wir ca. 5.000,00 Euro Fördermittel zum Umbau und Anpassung unsere Homepage an die neue Gesetzeslage erhalten werden. 

Ganz herzlichen Dank an Herrn Peter Gaßmann von Gassmann Media und an das Entscheidungskomitee der Aktion Mensch, welches unseren Antrag genehmigt hat. 

Wir sehen diese Entscheidung auch als kleine Anerkennung für unsere Arbeit in der Unterstützung von Mitmenschen, welche unverschuldet in Not geraten sind. 

Es grüßt Sie ganz herzlich, 

Ihre Rintelner Silvesterinitiative e.V.

Was bedeutet Barrierefreiheit für eine Homepage?

Eine „barrierefreie“ Homepage ist für alle Menschen zugänglich und nutzbar, auch für Menschen mit Einschränkungen. Ab Mitte 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das bestimmte Websites und Online-Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen muss. 

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